Der Bundestag hat das Mutterschutzanpassungsgesetz verabschiedet, das Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals Mutterschutz gewährt. Der gestaffelte Schutz ist ein wichtiger Fortschritt, aber reicht nicht aus.
📌 Was sich ändert:
✔️ Zwei bis acht Wochen Schutzfrist je nach Schwangerschaftswoche
✔️ Kein Krankschreibungserfordernis mehr
✔️ Kündigungsschutz während der Mutterschutzfrist
✔️ Erweiterung des Mutterschutzes auf Beamtinnen, Soldatinnen und gesetzlich versicherte Selbstständige
❌ Doch es bleiben große Lücken:
🔴 Kein Mutterschutz für privatversicherte Selbstständige – sie bleiben ohne finanzielle Absicherung.
🔴 Warum gestaffelte Fristen? Jede Fehlgeburt bedeutet einen gravierenden körperlichen und seelischen Einschnitt – warum also unterschiedliche Schutzzeiten?
🔴 Strukturelle Ungleichheit bleibt: Der Mutterschutz schützt weiterhin nur Teile der Gesellschaft und lässt viele Betroffene außen vor.
📢 Unsere Forderung: Ein umfassender und gerechter Mutterschutz für alle – unabhängig von Beschäftigungsstatus oder Schwangerschaftswoche!
Am 10. Mai 2025 stehen wir vor dem Brandenburger Tor – für echte Gleichstellung und Schutz für alle Mütter!
⭕️ 100.000 Mütter | 10. Mai 2025 | Brandenburger Tor
❤️ Sei dabei!
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