Autor*in

Manja Liehr

veröffentlicht am

07.02.2025

Ein Schritt – aber nicht genug!

Der Bundestag hat das Mutterschutzanpassungsgesetz verabschiedet, das Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals Mutterschutz gewährt. Der gestaffelte Schutz ist ein wichtiger Fortschritt, aber reicht nicht aus.
📌 Was sich ändert:
✔️ Zwei bis acht Wochen Schutzfrist je nach Schwangerschaftswoche
✔️ Kein Krankschreibungserfordernis mehr
✔️ Kündigungsschutz während der Mutterschutzfrist
✔️ Erweiterung des Mutterschutzes auf Beamtinnen, Soldatinnen und gesetzlich versicherte Selbstständige
❌ Doch es bleiben große Lücken:
🔴 Kein Mutterschutz für privatversicherte Selbstständige – sie bleiben ohne finanzielle Absicherung.
🔴 Warum gestaffelte Fristen? Jede Fehlgeburt bedeutet einen gravierenden körperlichen und seelischen Einschnitt – warum also unterschiedliche Schutzzeiten?
🔴 Strukturelle Ungleichheit bleibt: Der Mutterschutz schützt weiterhin nur Teile der Gesellschaft und lässt viele Betroffene außen vor.
📢 Unsere Forderung: Ein umfassender und gerechter Mutterschutz für alle – unabhängig von Beschäftigungsstatus oder Schwangerschaftswoche!
Am 10. Mai 2025 stehen wir vor dem Brandenburger Tor – für echte Gleichstellung und Schutz für alle Mütter!
⭕️ 100.000 Mütter | 10. Mai 2025 | Brandenburger Tor
❤️ Sei dabei!
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